Meisterausbildung Teil IV oder AdA in Vollzeit
Nutzen
Sie erwerben die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen/Auszubildenden
"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben" (AMVO)
- Kursart:
- Meister / Vollzeit
- Kursort:
- BBZ der Handwerkskammer Magdeburg
- Beginn:
- 29.01.2018
- Ende:
- 16.02.2018
- Unterrichtszeiten:
- Vollzeit: 120 Unterrichtsstunden; Montag - Freitag: 08:00-14:45 Uhr
- Preis:
- EUR 599,00
Unterrichtsstunden
Vollzeit/Teilzeit: 120 Stunden
Prüfungsgebühren
Auskunft erteilt das Referat Prüfungswesen
Rüdiger Schmidt: Tel. 0391 6268-184, E-Mail rschmidt@hwk-magdeburg.de
Förderung
- Der Gesetzgeber gewährt mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Aufstiegs-BAföG , bildungswilligen Fachkräften eine großzügige finanzielle Unterstützung. Sie können bis zu 40 % Zuschuss erhalten.
- Bundesprogramm: Bildungsprämie
Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie durch unsere Weiterbildungsberater.
Voraussetzung
Allgemeine Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149)
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem mit diesem verwandten Handwerk, oder in einem entsprechenden Beruf eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat, oder zum Ausbilden von Lehrlingen (Auszubildenden) in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, fachlich geeignet ist (§ 49 Abs. 1 Satz 1 HwO).
Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als 3 Jahre gefordert werden
(§ 49 Abs. 1 Satz 2 HwO). Eine Berufstätigkeit ist nicht erforderlich, wenn der Prüfling bereits eine Meisterprüfung oder eine entsprechende Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz abgelegt hat (§ 49 Abs. 1 Satz 3 HwO).
Inhalt
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Ausbildungsvoraussetzungen auf der Grundlage betrieblicher, berufsbezogenerund rechtlicher Bestimmungen zu prüfen und zu bewerten sowie die Ausbildung, auch unter Berücksichtigung außerbetriebl. Ausbildungszeiten, zu planen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis g aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- Vorteile, Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen,
- betrieblichen Ausbildungsbedarf auf der Grundlage rechtlicher, tarifvertraglicher
und betrieblicher Rahmenbedingungen planen sowie hierzu Entscheidungen
vorbereiten und treffen, - Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen,
- Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und Auswahl begründen,
- Eignung des Betriebes für die Ausbildung in angestrebten Ausbildungsberufen
prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung von Ausbildung im Verbund,
überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung, - Möglichkeiten des Einsatzes von berufsausbildungsvorbereitenden Maßnahmen
prüfen und bewerten, - innerbetriebliche Aufgabenverteilung für die Ausbildung unter Berücksichtigung
von Funktionen und Qualifikationen der an der Ausbildung Mitwirkenden
koordinieren;
2. Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Aufgaben der
Ausbildungsvorbereitung wahrzunehmen, Auswahlkriterien für Einstellungen
festzulegen sowie Einstellungsverfahren durchzuführen, auch unter betrieblicher Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie rechtlicher Aspekte. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis f aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden.
- auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan
erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert, - Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung darstellen und begründen,
- Kooperationsbedarf ermitteln und inhaltliche sowie organisatorische
Abstimmung mit Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, durchführen, - Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden,
- Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und abschließen sowie die Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen,
- Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können.
3. Ausbildung durchführen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Lernprozesse
handlungsorientiert zu planen, zu kontrollieren sowie selbstständiges Lernen zu fördern. Dabei sind berufstypische Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie Einsatzmöglichkeiten und Lernvoraussetzungen der Auszubildenden zu berücksichtigen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen,
- Probezeit organisieren, gestalten und bewerten,
- aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert, betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten,
- Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und
situationsspezifisch einsetzen, - Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der
Ausbildung und Lernberatung unterstützen, ausbildungsunterstützende Hilfen
einsetzen und Möglichkeiten zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen, - für Auszubildende zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere Zusatzqualifikationen, prüfen und vorschlagen; Möglichkeiten der Verkürzung der
Ausbildungsdauer und der vorzeitigen Zulassung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung prüfen, - soziale und persönliche Entwicklungen von Auszubildenden fördern;
Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen und auf Lösungen hinwirken, - Lernen und Arbeiten im Team entwickeln,
- Leistungen von Auszubildenden feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen
Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen,
Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen, - interkulturelle Kompetenzen im Betrieb fördern
4. Ausbildung abschließen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und Perspektiven von weiteren Lern- und Qualifizierungswegen aufzuzeigen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis d aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen,
- für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle
Sorge tragen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen, - schriftliche Zeugnisse auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen,
- Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche
Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten.
Dozent
Dozententeam
Abschluss/Prüfung
Bescheinigung der Handwerkskammer Magdeburg Meisterprüfung Teil IV
Kursbetreuung: Petra Prondzinski
Service
- ausreichend Parkplätze
- Verpflegung/Mensa
- Übernachtungsmöglichkeit
Ihre Ansprechpartner
Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer