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Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkundenachweise Anlage 4 der TRGS 519

Der Lehrgang wendet sich an Personen, die den Sachkundenachweis vor dem 26. Februar 2014 erworben haben und der nach der derzeit geltenden Gefahrstoffverordnung am 25. Februar 2020 die Gültigkeit verliert. Kenntnisse erwerben Sie zu Inhalten wie z. B. Asbest-Verwendung und Eigenschaften, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen.

Kursart:
Fortbildung / Vollzeit
Kursort:
BBZ der Handwerkskammer Magdeburg
Beginn:
25.02.2020
Ende:
25.02.2020
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: 8 Stunden, Dienstag 09.00-15.45 Uhr
Preis:
EUR 249,00

Förderung:
Bildungsprämie

Voraussetzung:
Personen, die den Sachkundenachweis TRGS 519, Anlage 4 ab dem 25. Februar 2014 erworben haben.

Inhalt:

  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • Verwendung von Asbest
  • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
  • Personelle Anforderungen
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen
  • Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen

Dozent:Petra Löschke (Dipl.-Kristallograph)

Abschluss:Zertifikat der Handwerkskammer Magdeburg und Löscke & Partner GmbH.
Voraussetzung dafür ist die Vorlage des alten Sachkundenachweises!

Kursbetreuung: Petra Prondzinski

Service:

  • ausreichend Parkplätze
  • Verpflegung/Mensa
  • Übernachtungsmöglichkeit

Ihre Ansprechpartner

Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer

Tel.: 0391 6268 -172 / -173

weiterbildungsberatung@hwk-magdeburg.de