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Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkundenachweise Anlage 4 der TRGS 519

Der Lehrgang wendet sich an Personen, die den Sachkundenachweis nach dem 1. Juli 2010 erworben haben und der nach der derzeit geltenden Gefahrstoffverordnung am 15. Januar 2024 die Gültigkeit verliert. Kenntnisse erwerben Sie zu Inhalten wie z. B. Asbest-Verwendung und Eigenschaften, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen.

Kursart:
Fortbildung / Vollzeit
Kursort:
BBZ der Handwerkskammer Magdeburg
Beginn:
16.01.2024
Ende:
16.01.2024
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: 8 Stunden, Dienstag 09.00-15.45 Uhr
Preis:
EUR 249,00

Ihre Ansprechpartner

Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer

Tel.: 0391 6268 -172 / -173

weiterbildungsberatung@hwk-magdeburg.de