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Meisterausbildung Teil IV oder AdA in Teilzeit

Nutzen

 Sie erwerben die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen/Auszubildenden
"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk  und in handwerksähnlichen Gewerben" (AMVO)

Kursart:
Meister / Teilzeit
Kursort:
BBZ der Handwerkskammer Magdeburg
Beginn:
27.01.2018
Ende:
02.06.2018
Unterrichtszeiten:
Samstag: 08:00- 14:45 Uhr
Preis:
EUR 599,00

Unterrichtsstunden

Vollzeit/Teilzeit: 120 Stunden

Prüfungsgebühren
Auskunft erteilt das Referat Prüfungswesen
Rüdiger Schmidt: Tel. 0391 6268-184, E-Mail rschmidt@hwk-magdeburg.de

Förderung
- Der Gesetzgeber gewährt mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Aufstiegs-BAföG , bildungswilligen Fachkräften eine großzügige finanzielle Unterstützung. Sie können bis zu 40 % Zuschuss erhalten.
- Bundesprogramm: Bildungsprämie
Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie durch unsere Weiterbildungsberater.

Voraussetzung

Allgemeine Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149)
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem mit diesem verwandten Handwerk, oder in einem entsprechenden Beruf eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat,  oder zum Ausbilden von Lehrlingen (Auszubildenden) in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, fachlich geeignet ist (§ 49 Abs. 1 Satz 1 HwO). 
Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als 3 Jahre gefordert werden
 (§ 49 Abs. 1 Satz 2 HwO). Eine Berufstätigkeit ist nicht erforderlich, wenn der Prüfling bereits eine Meisterprüfung oder eine entsprechende Prüfung  nach dem Berufsbildungsgesetz abgelegt hat (§ 49 Abs. 1 Satz 3 HwO).

Inhalt

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Ausbildungsvoraussetzungen auf der Grundlage betrieblicher, berufsbezogenerund rechtlicher Bestimmungen zu prüfen und zu bewerten sowie die Ausbildung, auch unter Berücksichtigung außerbetriebl. Ausbildungszeiten, zu planen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis g aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:

  1. Vorteile, Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen,
  2. betrieblichen Ausbildungsbedarf auf der Grundlage rechtlicher, tarifvertraglicher 
    und betrieblicher Rahmenbedingungen planen sowie hierzu Entscheidungen 
    vorbereiten und treffen,
  3. Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen,
  4. Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und Auswahl begründen,
  5. Eignung des Betriebes für die Ausbildung in angestrebten Ausbildungsberufen 
    prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung von Ausbildung im Verbund, 
    überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung,
  6. Möglichkeiten des Einsatzes von berufsausbildungsvorbereitenden Maßnahmen 
    prüfen und bewerten,
  7. innerbetriebliche Aufgabenverteilung für die Ausbildung unter Berücksichtigung 
    von Funktionen und Qualifikationen der an der Ausbildung Mitwirkenden 
    koordinieren;

2.  Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen

Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Aufgaben der
Ausbildungsvorbereitung wahrzunehmen, Auswahlkriterien für Einstellungen
festzulegen sowie Einstellungsverfahren durchzuführen, auch unter betrieblicher  Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie rechtlicher Aspekte. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis f aufgeführten  Qualifikationen verknüpft werden.

  1. auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan
    erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und       Geschäftsprozessen orientiert,
  2. Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen  Interessenvertretungen in der Berufsbildung darstellen und begründen,
  3. Kooperationsbedarf ermitteln und inhaltliche sowie organisatorische 
    Abstimmung mit Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule,       durchführen,
  4. Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter       Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden,
  5. Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und abschließen sowie die Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen,
  6. Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt     werden können.

3.  Ausbildung durchführen

Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Lernprozesse 
handlungsorientiert zu planen, zu kontrollieren sowie selbstständiges Lernen zu fördern. Dabei sind berufstypische Arbeits- und Geschäftsprozesse  sowie Einsatzmöglichkeiten und Lernvoraussetzungen der Auszubildenden zu berücksichtigen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:

  1. lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen,        Rückmeldungen geben und empfangen,
  2. Probezeit organisieren, gestalten und bewerten,
  3. aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen  Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert, betriebliche Lern- und  Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten,
  4. Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und
    situationsspezifisch einsetzen,
  5. Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der 
    Ausbildung und Lernberatung unterstützen, ausbildungsunterstützende Hilfen 
    einsetzen und Möglichkeiten zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen,
  6. für Auszubildende zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere  Zusatzqualifikationen, prüfen und vorschlagen; Möglichkeiten der Verkürzung der 
    Ausbildungsdauer und der vorzeitigen Zulassung zur Abschluss- oder  Gesellenprüfung prüfen,
  7. soziale und persönliche Entwicklungen von Auszubildenden fördern;
    Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen und auf Lösungen hinwirken,
  8. Lernen und Arbeiten im Team entwickeln,
  9. Leistungen von Auszubildenden feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen
    Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, 
    Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen,
  10. interkulturelle Kompetenzen im Betrieb fördern

4. Ausbildung abschließen

Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Ausbildung  zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und Perspektiven von weiteren Lern- und Qualifizierungswegen aufzuzeigen. Bei der  Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis d aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:

  1. Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen,
  2. für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle 
    Sorge tragen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen,
  3. schriftliche Zeugnisse auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen,
  4. Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche 
    Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten.

Dozent
Dozententeam

Abschluss/Prüfung
Bescheinigung der Handwerkskammer Magdeburg Meisterprüfung Teil IV

Kursbetreuung: Petra Prondzinski

Service
  • ausreichend Parkplätze
  • Verpflegung/Mensa
  • Übernachtungsmöglichkeit

Ihre Ansprechpartner

Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer

Tel.: 0391 6268 -172 / -173

weiterbildungsberatung@hwk-magdeburg.de