Meisterausbildung Teile III und IV oder AdA in Vollzeit
Nutzen Teil III und Teil IV
Sie sind in der Lage, betriebswirtschaftliche, kaufmännische rechtliche Themen zu analysieren und zu bewerten und sind befähigt , unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen Lösungswege aufzuzeigen und zu dokumentieren. Sie erwerben die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen/Auszubildenden "Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben" (AMVO)
- Kursart:
- Meister / Vollzeit
- Kursort:
- BBZ der Handwerkskammer Magdeburg
- Beginn:
- 21.08.2017
- Ende:
- 01.12.2017
- Unterrichtszeiten:
- Vollzeit: 392 Stunden; Montag - Freitag: 08:00-14:45 Uhr
- Preis:
- EUR 2.049,00
Unterrichtsstunden
Vollzeit: 392 Stunden, 32 Stunden Finanzbuchhaltung mit Lexware
inklusive
Prüfungsgebühren:
Auskunft erteilt das Referat Prüfungswesen:
Rüdiger Schmidt: Tel. 0391 6268-184, E-Mail rschmidt@hwk-magdeburg.de
Voraussetzung
Allgemeine Meisterprüfungsverordnung
vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149)
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder
eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er
die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem mit diesem verwandten
Handwerk oder in einem entsprechenden Beruf eine mehrjährige
Tätigkeit ausgeübt hat oder zum Ausbilden von Lehrlingen
(Auszubildenden) in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen
will, fachlich geeignet ist (§ 49 Abs. 1 Satz 1 HwO).
Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als 3 Jahre
gefordert werden (§ 49 Abs. 1 Satz 2 HwO). Eine Berufstätigkeit ist
nicht erforderlich, wenn der Prüfling bereits eine Meisterprüfung oder
eine entsprechende Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz
abgelegt hat (§ 49 Abs. 1 Satz 3 HwO).
- Der Gesetzgeber gewährt mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Aufstiegs-BAföG, bildungswilligen Fachkräften eine großzügige finanzielle Unterstützung. Sie können bis zu 40 % Zuschuss erhalten.
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
Inhalte
Teil III
-
1. Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen beurteilen
a) Unternehmensziele analysieren und in ein Unternehmenszielsystem einordnen
b) Bedeutung der Unternehmenskultur und des Unternehmensimages für die betriebliche
Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit begründen
c) Situation des Unternehmens am Markt analysieren und Erfolgspotenziale begründen
d) Informationen aus dem Rechnungswesen, insbesondere aus Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung zur Analyse von Stärken und Schwächen eines
Unternehmens nutzen
e) Informationen aus dem internen und externen Rechnungswesen zur
Entscheidungsvorbereitung nutzen
f) Rechtsvorschriften, insbesondere des Gewerbe- und Handwerksrechts sowie
des Handels- und Wettbewerbsrechts bei der Analyse von Unternehmenszielen
und -konzepten anwenden
2. Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
a) Bedeutung persönlicher Voraussetzungen für den Erfolg beruflicher
Selbständigkeit begründen
b) wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Handwerks sowie
Nutzen von Mitgliedschaften in den Handwerksorganisationen darstellen und
bewerten
c) Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von
Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines
Unternehmens aufzeigen und bewerten
d) Entscheidungen zu Standort, Betriebsgröße, Personalbedarf sowie zur Einrichtung
und Ausstattung eines Unternehmens treffen und begründen
e) Marketingkonzept zur Markteinführung entwickeln und bewerten
f) Investitionsplan und Finanzierungskonzept aufstellen und begründen;
Rentabilitätsvorschau erstellen und Liquiditätsplanung durchführen
g) Rechtsform aus einem Unternehmenskonzept ableiten und begründen
h) Rechtsvorschriften, insbesondere des bürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts-
und Steuerrechts, im Zusammenhang mit Gründung oder Übernahme von
Handwerksbetrieben anwenden
i) Notwendigkeit privater Risiko- und Altersvorsorge begründen, Möglichkeiten
aufzeigen
j) Bedeutung persönlicher Aspekte sowie betriebswirtschaftlicher und rechtlicher
Bestandteile eines Unternehmenskonzeptes im Zusammenhang darstellen und
begründen
3. Unternehmensführungsstrategien entwickeln
a) Bedeutung der Aufbau- und Ablauforganisation für die Entwicklung
eines Unternehmens beurteilen; Anpassungen vornehmen
b) Entwicklungen bei Produkt- und Dienstleistungsinnovationen sowie
Marktbedingungen, auch im internationalen Zusammenhang, bewerten und
daraus Wachstumsstrategien ableiten
c) Einsatz von absatzmarktpolitischen Marketinginstrumenten für Absatz und
Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen begründen
d) Veränderungen des Kapitalbedarfs aus Investitions-, Finanz- und
Liquiditätsplanung ableiten, Alternativen der Kapitalbeschaffung darstellen
e) Konzepte für Personalplanung, -beschaffung und -qualifizierung erarbeiten und
bewerten sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung darstellen
f) Bestimmungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts bei der Entwicklung
einer Unternehmensstrategie berücksichtigen
g) Chancen und Risiken zwischenbetrieblicher Kooperationen darstellen
h) Controlling zur Entwicklung, Verfolgung, Durchsetzung und Modifizierung von
Unternehmenszielen nutzen
i) Instrumente zur Durchsetzung von Forderungen darstellen und Einsatz begründen
j) Notwendigkeit der Planung einer Unternehmensnachfolge, auch unter
Berücksichtigung von Erb- und Familienrecht sowie steuerrechtlicher
Bestimmungen, darstellen und begründen
k) Notwendigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens anhand von
Unternehmensdaten prüfen; insolvenzrechtliche Konsequenzen für die
Weiterführung oder Liquidation eines Unternehmens aufzeigen
- Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen,
- betrieblichen Ausbildungsbedarf auf der
Grundlage rechtlicher, tarifvertraglicher
und betrieblicher Rahmenbedingungen planen sowie hierzu Entscheidungen
vorbereiten und treffen, - Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen,
- Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und Auswahl begründen,
- Eignung des Betriebes für die Ausbildung in
angestrebten Ausbildungsberufen
prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung von Ausbildung im Verbund,
überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung, - Möglichkeiten des Einsatzes von
berufsausbildungsvorbereitenden Maßnahmen
prüfen und bewerten, - innerbetriebliche Aufgabenverteilung für die
Ausbildung unter Berücksichtigung
von Funktionen und Qualifikationen der an der Ausbildung Mitwirkenden
koordinieren; - auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung
einen betrieblichen Ausbildungsplan
erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert, - Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung darstellen und begründen,
- Kooperationsbedarf ermitteln und inhaltliche
sowie organisatorische
Abstimmung mit Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, durchführen, - Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden,
- Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und abschließen sowie die Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen,
- Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können.
- lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen,
- Probezeit organisieren, gestalten und bewerten,
- aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert, betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten,
- Ausbildungsmethoden und -medien
zielgruppengerecht auswählen und
situationsspezifisch einsetzen, - Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch
individuelle Gestaltung der
Ausbildung und Lernberatung unterstützen, ausbildungsunterstützende Hilfen
einsetzen und Möglichkeiten zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen, - für Auszubildende zusätzliche
Ausbildungsangebote, insbesondere Zusatzqualifikationen,
prüfen und vorschlagen; Möglichkeiten der Verkürzung der
Ausbildungsdauer und der vorzeitigen Zulassung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung prüfen, - soziale und persönliche Entwicklungen von
Auszubildenden fördern;
Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen und auf Lösungen hinwirken, - Lernen und Arbeiten im Team entwickeln,
- Leistungen von Auszubildenden feststellen und
bewerten, Leistungsbeurteilungen
Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen,
Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen, - interkulturelle Kompetenzen im Betrieb fördern
- Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen,
- für die Anmeldung der Auszubildenden zu
Prüfungen bei der zuständigen Stelle
Sorge tragen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen, - schriftliche Zeugnisse auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen,
- Auszubildende über betriebliche
Entwicklungswege und berufliche
Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten. - ausreichend Parkplätze
- Verpflegung/Mensa
- Übernachtungsmöglichkeit
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Ausbildungsvoraussetzungen auf der Grundlage betrieblicher, berufsbezogener und rechtlicher Bestimmungen zu prüfen und zu bewerten sowie die Ausbildung, auch unter Berücksichtigung außerbetriebl. Ausbildungszeiten, zu planen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis g aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
2. Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden
durchführen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die
Aufgaben der
Ausbildungsvorbereitung wahrzunehmen, Auswahlkriterien für Einstellungen
festzulegen sowie Einstellungsverfahren durchzuführen, auch
unter betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen
sowie rechtlichen Aspekten. Bei der Aufgabenstellung
sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis
f aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden.
3. Ausbildung durchführen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Lernprozesse handlungsorientiert zu planen, zu kontrollieren sowie selbstständiges Lernen zu fördern. Dabei sind berufstypische Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie Einsatzmöglichkeiten und Lernvoraussetzungen der Auszubildenden zu berücksichtigen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
4. Ausbildung abschließen
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und Perspektiven von weiteren Lern- und Qualifizierungswegen aufzuzeigen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis d aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
Dozent
Dozententeam
Abschluss/Prüfung
Bescheinigung der Handwerkskammer Magdeburg
Meisterprüfung Teil III und Teil IV
Kursbetreuung: Petra Prondzinski
Service
Ihre Ansprechpartner
Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer