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Meisterausbildung Teile III und IV oder AdA in Vollzeit

Nutzen Teil III und Teil IV

Sie sind in der Lage, betriebswirtschaftliche, kaufmännische rechtliche Themen zu  analysieren und zu bewerten und sind befähigt , unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen Lösungswege aufzuzeigen und zu dokumentieren. Sie erwerben die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen/Auszubildenden "Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk  und in handwerksähnlichen Gewerben" (AMVO)

Kursart:
Meister / Vollzeit
Kursort:
BBZ der Handwerkskammer Magdeburg
Beginn:
21.08.2017
Ende:
01.12.2017
Unterrichtszeiten:
Vollzeit: 392 Stunden; Montag - Freitag: 08:00-14:45 Uhr
Preis:
EUR 2.049,00

Unterrichtsstunden
Vollzeit: 392 Stunden, 32 Stunden Finanzbuchhaltung mit Lexware inklusive

Prüfungsgebühren:
Auskunft erteilt das Referat Prüfungswesen:
Rüdiger Schmidt: Tel. 0391 6268-184, E-Mail rschmidt@hwk-magdeburg.de

Voraussetzung

Allgemeine Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149)
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem mit diesem verwandten Handwerk oder in einem entsprechenden Beruf eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat  oder zum Ausbilden von Lehrlingen (Auszubildenden) in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, fachlich geeignet ist (§ 49 Abs. 1 Satz 1 HwO). 
Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als 3 Jahre gefordert werden (§ 49 Abs. 1 Satz 2 HwO). Eine Berufstätigkeit ist nicht erforderlich, wenn der Prüfling bereits eine Meisterprüfung oder eine entsprechende Prüfung  nach dem Berufsbildungsgesetz abgelegt hat (§ 49 Abs. 1 Satz 3 HwO).

Finanzielle Förderung Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie durch unsere Weiterbildungsberater.

Inhalte

Teil III
    1.  Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
    a)  Unternehmensziele analysieren und in ein Unternehmenszielsystem einordnen
    b)  Bedeutung der Unternehmenskultur und des Unternehmensimages  für die betriebliche
         Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit begründen
    c)  Situation des Unternehmens am Markt analysieren und Erfolgspotenziale begründen
    d)  Informationen aus dem Rechnungswesen, insbesondere aus Bilanz sowie Gewinn-
          und Verlustrechnung zur Analyse von Stärken und Schwächen eines
          Unternehmens nutzen
    e)  Informationen aus dem internen und externen Rechnungswesen zur
          Entscheidungsvorbereitung nutzen
    f)  Rechtsvorschriften, insbesondere des Gewerbe- und Handwerksrechts  sowie 
         des Handels- und Wettbewerbsrechts bei der Analyse von Unternehmenszielen 
         und -konzepten anwenden

    2. Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
    a)  Bedeutung persönlicher Voraussetzungen für den Erfolg beruflicher 
          Selbständigkeit begründen
    b) wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Handwerks sowie
         Nutzen von Mitgliedschaften in den Handwerksorganisationen darstellen und
         bewerten
    c)  Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen  sowie von
         Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und  Übernahme eines
         Unternehmens aufzeigen und bewerten
    d) Entscheidungen zu Standort, Betriebsgröße, Personalbedarf sowie zur Einrichtung
         und Ausstattung eines  Unternehmens treffen und begründen
    e)  Marketingkonzept zur Markteinführung entwickeln und bewerten
    f)  Investitionsplan und Finanzierungskonzept aufstellen und begründen; 
         Rentabilitätsvorschau erstellen und Liquiditätsplanung durchführen
    g) Rechtsform aus einem Unternehmenskonzept ableiten und begründen
    h) Rechtsvorschriften, insbesondere des bürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts-
         und Steuerrechts, im  Zusammenhang mit Gründung  oder Übernahme von
         Handwerksbetrieben anwenden
    i)  Notwendigkeit privater Risiko- und Altersvorsorge begründen, Möglichkeiten
         aufzeigen
    j)  Bedeutung persönlicher Aspekte sowie betriebswirtschaftlicher und rechtlicher
         Bestandteile eines Unternehmenskonzeptes  im Zusammenhang darstellen und   
         begründen

    3. Unternehmensführungsstrategien entwickeln
    a)  Bedeutung der Aufbau- und Ablauforganisation für die Entwicklung 
          eines Unternehmens beurteilen; Anpassungen vornehmen
    b)  Entwicklungen bei Produkt- und Dienstleistungsinnovationen sowie 
          Marktbedingungen, auch im internationalen Zusammenhang, bewerten und 
          daraus Wachstumsstrategien ableiten
    c)   Einsatz von absatzmarktpolitischen Marketinginstrumenten für Absatz und
          Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen begründen
    d)  Veränderungen des Kapitalbedarfs aus Investitions-, Finanz- und 
          Liquiditätsplanung ableiten, Alternativen der Kapitalbeschaffung darstellen
    e)  Konzepte für Personalplanung, -beschaffung und -qualifizierung erarbeiten und 
          bewerten sowie Instrumente  der Personalführung und -entwicklung darstellen
    f)   Bestimmungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts bei der Entwicklung
          einer Unternehmensstrategie berücksichtigen
    g)  Chancen und Risiken zwischenbetrieblicher Kooperationen darstellen
    h)  Controlling zur Entwicklung, Verfolgung, Durchsetzung und Modifizierung von
          Unternehmenszielen nutzen
    i)    Instrumente zur Durchsetzung von Forderungen darstellen und Einsatz begründen
    j)    Notwendigkeit der Planung einer Unternehmensnachfolge, auch unter
          Berücksichtigung von Erb- und Familienrecht sowie steuerrechtlicher
          Bestimmungen, darstellen und begründen
    k)  Notwendigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens anhand von
         Unternehmensdaten prüfen; insolvenzrechtliche Konsequenzen für die
         Weiterführung oder Liquidation eines Unternehmens aufzeigen
Teil IV

    1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

    Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Ausbildungsvoraussetzungen auf der Grundlage betrieblicher, berufsbezogener und rechtlicher Bestimmungen zu prüfen und zu bewerten sowie die Ausbildung, auch unter Berücksichtigung außerbetriebl. Ausbildungszeiten, zu planen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis g aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:

    1. Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen,
    2. betrieblichen Ausbildungsbedarf auf der Grundlage rechtlicher, tarifvertraglicher 
      und betrieblicher Rahmenbedingungen planen sowie hierzu Entscheidungen 
      vorbereiten und treffen,
    3. Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen,
    4. Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und Auswahl begründen,
    5. Eignung des Betriebes für die Ausbildung in angestrebten Ausbildungsberufen 
      prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung von Ausbildung im Verbund, 
      überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung,
    6. Möglichkeiten des Einsatzes von berufsausbildungsvorbereitenden Maßnahmen 
      prüfen und bewerten,
    7. innerbetriebliche Aufgabenverteilung für die Ausbildung unter Berücksichtigung 
      von Funktionen und Qualifikationen der an der Ausbildung Mitwirkenden 
      koordinieren;


    2.  Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen

    Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Aufgaben der
    Ausbildungsvorbereitung wahrzunehmen, Auswahlkriterien für Einstellungen
    festzulegen sowie Einstellungsverfahren durchzuführen, auch unter betrieblichen  Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie rechtlichen Aspekten. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis f aufgeführten  Qualifikationen verknüpft werden.

    1. auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan
      erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert,
    2. Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen  Interessenvertretungen in der Berufsbildung darstellen und begründen,
    3. Kooperationsbedarf ermitteln und inhaltliche sowie organisatorische 
      Abstimmung mit Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, durchführen,
    4. Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden,
    5. Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und abschließen sowie die Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen,
    6. Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können.

    3.  Ausbildung durchführen

    Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Lernprozesse handlungsorientiert zu planen, zu kontrollieren sowie selbstständiges Lernen zu fördern. Dabei sind berufstypische Arbeits- und Geschäftsprozesse  sowie Einsatzmöglichkeiten und Lernvoraussetzungen der Auszubildenden zu berücksichtigen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:

    1. lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen,
    2. Probezeit organisieren, gestalten und bewerten,
    3. aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen  Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert, betriebliche Lern- und  Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten,
    4. Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und
      situationsspezifisch einsetzen,
    5. Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der 
      Ausbildung und Lernberatung unterstützen, ausbildungsunterstützende Hilfen 
      einsetzen und Möglichkeiten zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen,
    6. für Auszubildende zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere  Zusatzqualifikationen, prüfen und vorschlagen; Möglichkeiten der Verkürzung der 
      Ausbildungsdauer und der vorzeitigen Zulassung zur Abschluss- oder  Gesellenprüfung prüfen,
    7. soziale und persönliche Entwicklungen von Auszubildenden fördern;
      Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen und auf Lösungen hinwirken,
    8. Lernen und Arbeiten im Team entwickeln,
    9. Leistungen von Auszubildenden feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen
      Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, 
      Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen,
    10. interkulturelle Kompetenzen im Betrieb fördern

    4. Ausbildung abschließen

    Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Ausbildung  zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und Perspektiven von weiteren Lern- und Qualifizierungswegen aufzuzeigen. Bei der  Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis d aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:

    1. Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen,
    2. für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle 
      Sorge tragen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen,
    3. schriftliche Zeugnisse auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen,
    4. Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche 
      Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten.

    Dozent
    Dozententeam

    Abschluss/Prüfung
    Bescheinigung der Handwerkskammer Magdeburg Meisterprüfung Teil III und Teil IV

    Kursbetreuung: Petra Prondzinski

    Service
    • ausreichend Parkplätze
    • Verpflegung/Mensa
    • Übernachtungsmöglichkeit

Ihre Ansprechpartner

Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer

Tel.: 0391 6268 -172 / -173

weiterbildungsberatung@hwk-magdeburg.de