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Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt (HWO)

Die Weiterbildung richtet sich an Interessenten mit einer  kaufmännischen dualen Berufsausbildung, die sich für das eigenständige Führen kaufmännisch-administrativer Bereiche von Handwerksbetrieben sowie anderer kleiner und mittlerer Unternehmen entsprechend den Unternehmenszielen, das Gestalten und Kontrollieren von betrieblichen Prozessen sowie das in diesem Zusammenhang notwendige Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen qualifizieren möchten. Die erfolgreiche Prüfung entspricht einem Abschluss der DQR-Ebene 6.

Kursart:
Fortbildung / Teilzeit
Kursort:
BBZ der Handwerkskammer Magdeburg
Beginn:
24.08.2018
Ende:
11.05.2019
Unterrichtszeiten:
Teilzeit: 440 Stunden, Freitag/Samstag 08:00-14:45 Uhr für den kaufmännischen Teil, optional zzgl. 120 Std. Ausbildung der Ausbilder (599,00 €)
Preis:
EUR 3.310,00

Prüfungsgebühren:
Auskunft erteilt das Referat Prüfungswesen:
Rüdiger Schmidt:Tel.: 0391 6268-184, E-Mail: rschmidt@hwk-magdeburg.de

Förderung:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
Aufstiegs-BAföG
Der Gesetzgeber gewährt mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Aufstiegs-BAföG , bildungswilligen Fachkräften eine großzügige finanzielle Unterstützung. Sie können bis zu 40 % der Kosten als Zuschuss erhalten.
Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie durch unsere Weiterbildungsberater.

Voraussetzung:
Bgbl. 2016 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 01. März 2016
1. dreijährige kaufmännische Ausbildungsberuf sowie eine einjährige Berufspraxis oder
2. zweijähriger kaufmännischer Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis oder
3. Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO oder
4. Handwerks- oder Industriemeister oder
5. Staatlich geprüfter Techniker oder
6. Studienabbrecher mit mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
7. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss jeweils wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Inhalt:

1. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern
  • Bedeutung von Unternehmen in der volkswirtschaftlichen Leistungsstellung berücksichtigen
  • Volkswirtschaftliche Zusammenhänge beurteilen und deren Einfluss auf die Unternehmensziele bewerten
  • Entwicklung und Umsetzung strategischen Unternehmensziele unterstützen
  • Betriebliche Funktionen bewerten und deren Zusammenwirken im Kontext der Unternehmensziele interpretieren
  • Unternehmensgründungen und verschiedene Formen der Kooperation unterstützen
  • Unternehmensrechtsformen bei der Weiterentwicklung des Unternehmens berücksichtigen
  • Rechtsvorschriften des bürgerlichen Rechts, des Gewerbe- und Handwerksrechts, des Handels- und Wettbewerbsrechts im Unternehmen und in den Beziehungen zu Kunden und Lieferanten sowie Grundzüge des Steuerrechts beachten und anzuwenden
2. Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten
  • Mit Hilfe der Markt- und Umwelt sowie der Unternehmensanalyse Marketingziele ausarbeiten und begründen
  • Marketingstrategien unter Verwendung von Marketinginstrumenten vorbereiten und Marketingkonzepte entwickeln
  • Marketingstrategien und Marketingfunktionen sowie -instrumente einordnen und Marketingkonzepte umsetzen sowie die Chancen des digitalen Marketings und des E-Business nutzen
  • Mitwirken beim Vertriebscontrolling
  • Ein Customer-Relationship-Management (CRM) aufbauen, umsetzen und pflegen
  • Einkäufe und Lagerhaltung planen, Logistik als Wertschöpfungsprozess verstehen
  • Wettbewerbsfähigkeit und Marketingprozesse analysieren und optimieren
3. Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investition gestalten
  • Finanzbuchhaltung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gestalten und entscheidungsreif aufbereiten
  • Kosten- und Leistungsrechnung gestalten und deren Ergebnisse entscheidungsreif aufbereiten
  • Planungsrechnung durchführen und Analysen erstellen
  • Controlling als wesentliches Instrument der Unternehmensführung einsetzen
  • Investitionsrechnung durchführen sowie Finanzierungsvorschläge erarbeiten und erläutern
  • Liquiditätsplanung ausarbeiten und Liquiditätssicherung insbesondere mittels Forderungsmanagement gewährleisten
  • Betriebliches Rechnungswesen analysieren und optimieren
4. Personalwesen gestalten und Personal führen
  • Konzepte zum Auf- und Ausbau einer Unternehmenskultur entwickeln, für den Entscheidungsprozess aufbereiten und die Umsetzungsprozesse unterstützen
  • Personalbedarfsplanung unter Beachtung strategischer Unternehmensziele ausrichten und durchführen
  • Personalmarketingkonzept entwickeln und umsetzen, Kriterien für die Personalauswahl festlegen, Mitarbeiter rekrutieren
  • Vertragsverhältnisse zur Sicherstellung des Personalbedarfs schließen und beenden
  • Personaleinsatz unter Beachtung des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und sonstiger rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalentwicklung auf die strat. Unternehmensziele ausrichten und dabei die Potenziale der Mitarbeiter erkennen sowie fördern
  • Personalverwaltung insbes. Entlohnung unter Berücksichtigung von Anreiz- und Entgeltsystemen - Beachtung der dazu geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen durchführen
  • Führungsmodelle und -instrumente zur Mitarbeiterführung beherrschen und in die betriebliche Praxis umsetzen
  • Personalwesen und Personalführung analysieren und optimieren
5. Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (optional kostenpflichtig zubuchbar)
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
  • Ausbildung durchführen

Dozent:Dozententeam

Abschluss/Prüfung:Nach Bestehen der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen und der berufs- und arbeitspädagogischen (AdA) Prüfung stellt die Handwerkskammer Magdeburg zwei Zeugnisse aus: „Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung“ und dem Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen: "Ausbildung der Ausbilder (AdA)"

Kursbetreuung: Petra Prondzinski

Service:

  • ausreichend Parkplätze
  • Verpflegung/Mensa
  • Übernachtungsmöglichkeit

Ihre Ansprechpartner

Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer

Tel.: 0391 6268 -172 / -173

weiterbildungsberatung@hwk-magdeburg.de