Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkundenachweise Anlage 4 der TRGS 519
Der Lehrgang wendet sich an Personen, die den Sachkundenachweis nach dem 04. Februar 2013 erworben haben und der nach der derzeit geltenden Gefahrstoffverordnung am 05. Februar 2019 die Gültigkeit verliert. Kenntnisse erwerben Sie zu Inhalten wie z. B. Asbest-Verwendung und Eigenschaften, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen.
- Kursart:
- Fortbildung / Vollzeit
- Kursort:
- BBZ der Handwerkskammer Magdeburg
- Beginn:
- 05.02.2019
- Ende:
- 05.02.2019
- Unterrichtszeiten:
- Vollzeit: 8 Stunden, Montag 09.00-15.45 Uhr
- Preis:
- EUR 249,00
Förderung:
Bildungsprämie
Voraussetzung:
Personen, die den Sachkundenachweis TRGS 519, Anlage 4 ab dem 01. Juli 2010 erworben haben.
Inhalt:
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
Dozent:Petra Löschke (Dipl.-Kristallograph)
Abschluss:Zertifikat der Handwerkskammer Magdeburg und Löscke & Partner GmbH. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des alten Sachkundenachweises!
Kursbetreuung: Petra Prondzinski
Service:
- ausreichend Parkplätze
- Verpflegung/Mensa
- Übernachtungsmöglichkeit
Ihre Ansprechpartner
Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer