Meisterausbildung Teile III und IV oder AdA in Vollzeit
Sie sind in der Lage betriebswirtschaftliche, kaufmännische rechtliche Themen zu analysieren und bewerten und sind befähigt unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen, Lösungswege aufzuzeigen und zu dokumentieren. Sie erwerben die Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen/Auszubildenden "Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben" (AMVO)
- Kursart:
- Meister / Vollzeit
- Kursort:
- BBZ der Handwerkskammer Magdeburg
- Beginn:
- 06.09.2021
- Ende:
- 03.12.2021
- Unterrichtszeiten:
- Montag - Freitag: 08:00-14:45 Uhr
- Preis:
- EUR 2.049,00
Unterrichtsstunden:392 Stunden Teil III: 272 Stunden = EUR 1.450,00 32 Stunden Finanzbuchhaltung mit Lexware inklusive Teil IV: 120 Stunden = EUR 599,00
Prüfungsgebühren: Auskunft erteilt das Referat Prüfungswesen: Rüdiger Schmidt:Tel.: 0391 6268-184, E-Mail: rschmidt@hwk-magdeburg.de
Förderung:
Aufstiegs-BAföG
Der Gesetzgeber gewährt mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG),
Aufstiegs-BAföG , bildungswilligen Fachkräften eine großzügige finanzielle Unterstützung.
Sie können bis zu 40 % der Kosten als Zuschuss erhalten.
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt
WEITERBILDUNG DIREKT
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB
Nähere Informationen zur Förderung erhalten Sie durch unsere Weiterbildungsberater.
Voraussetzung:
Allgemeine Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149)
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden
hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem mit diesem verwandten Handwerk oder in einem entsprechenden Beruf
eine mehrjährige Tätigkeit ausgeübt hat oder zum Ausbilden von Lehrlingen (Auszubildenden) in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, fachlich
geeignet ist (§ 49 Abs. 1 Satz 1 HwO). Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als 3 Jahre gefordert werden (§ 49 Abs. 1 Satz 2 HwO). Eine
Berufstätigkeit ist nicht erforderlich, wenn der Prüfling bereits eine Meisterprüfung oder eine entsprechende Prüfung nach dem
Berufsbildungsgesetz abgelegt hat (§ 49 Abs. 1 Satz 3 HwO).
Inhalt:
TEIL III 1. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen- Unternehmensziele analysieren und in ein Unternehmenszielsystem einordnen
- Bedeutung der Unternehmenskultur und des Unternehmensimages für die betriebliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit begründen
- Situation des Unternehmens am Markt analysieren und Erfolgspotenziale begründen
- Informationen aus dem Rechnungswesen, insbesondere aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zur Analyse von Stärken und Schwächen eines Unternehmens nutzen
- Informationen aus dem internen und externen Rechnungswesen zur Entscheidungsvorbereitung nutzen
- Rechtsvorschriften, insbesondere des Gewerbe- und Handwerksrechts sowie des Handels- und Wettbewerbsrechts bei der Analyse von Unternehmenszielen und -konzepten anwenden
- Bedeutung persönlicher Voraussetzungen für den Erfolg beruflicher Selbständigkeit begründen
- wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung des Handwerks sowie Nutzen von Mitgliedschaften in den Handwerksorganisationen darstellen und bewerten
- Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen sowie von Förder- und Unterstützungsleistungen bei Gründung und Übernahme eines Unternehmens aufzeigen und bewerten
- Entscheidungen zu Standort, Betriebsgröße, Personalbedarf sowie zur Einrichtung und Ausstattung eines Unternehmens treffen und begründen
- Marketingkonzept zur Markteinführung entwickeln und bewerten
- Investitionsplan und Finanzierungskonzept aufstellen und begründen, Rentabilitätsvorschau erstellen und Liquiditätsplanung durchführen
- Rechtsform aus einem Unternehmenskonzept ableiten und begründen
- Rechtsvorschriften, insbesondere des bürgerlichen Rechts sowie des Gesellschafts-und Steuerrechts, im Zusammenhang mit Gründung oder Übernahme von Handwerksbetrieben anwenden
- Notwendigkeit privater Risiko- und Altersvorsorge begründen, Möglichkeiten aufzeigen
- Bedeutung persönlicher Aspekte sowie betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Bestandteile eines Unternehmenskonzeptes im Zusammenhang darstellen und begründen
- Bedeutung der Aufbau- und Ablauforganisation für die Entwicklung eines Unternehmens beurteilen; Anpassungen vornehmen
- Entwicklungen bei Produkt- und Dienstleistungsinnovationen sowie Marktbedingungen, auch im internationalen Zusammenhang, bewerten daraus Wachstumsstrategien ableiten
- Einsatz von absatzmarktpolitischen Marketinginstrumenten für Absatz und Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen begründen
- Veränderungen des Kapitalbedarfs aus Investitions-, Finanz-und Liquiditätsplanung ableiten, Alternativen der Kapitalbeschaffung darstellen; Alternativen der Kapitalbeschaffung darstellen
- Konzepte für Personalplanung, -beschaffung und -qualifizierung erarbeiten und bewerten sowie Instrumente der Personalführung und -entwicklung darstellen
- Bestimmungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts bei der Entwicklung einer Unternehmensstrategie berücksichtigen
- Chancen und Risiken zwischenbetrieblicher Kooperationen darstellen
- Controlling zur Entwicklung, Verfolgung, Durchsetzung und Modifizierung von Unternehmenszielen nutzen
- Instrumente zur Durchsetzung von Forderungen darstellen und Einsatz begründen
- Notwendigkeit der Planung einer Unternehmensnachfolge auch unter Berücksichtigung von Erb- und Familienrecht sowie steuerrechtlicher Bestimmungen, darstellen und begründen
- Notwendigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens anhand Unternehmensdaten prüfen; insolvenzrechtliche Konsequenzen für die Weiterführung oder Liquidation eines Unternehmens aufzeigen
-
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Ausbildungsvoraussetzungen auf der Grundlage betrieblicher, berufsbezogenerund rechtlicher Bestimmungen zu
prüfen und zu bewerten sowie die Ausbildung, auch unter Berücksichtigung außerbetriebl. Ausbildungszeiten, zu planen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere
der unter den Buchstaben a bis g aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- Vorteile, Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen
- betrieblichen Ausbildungsbedarf auf der Grundlage rechtlicher, tarifvertragliche und betrieblicher Rahmenbedingungen planen sowie hierzu Entscheidungen vorbereiten und treffen
- Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen
- Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und Auswahl begründen
- Eignung des Betriebes für die Ausbildung in angestrebten Ausbildungsberufen prüfen, insbesondere unter Berücksichtigung von Ausbildung im Verbund, überbetrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung
- Möglichkeiten des Einsatzes von berufsausbildungsvorbereitenden Maßnahmen prüfen und bewerten
- innerbetriebliche Aufgabenverteilung für die Ausbildung unter Berücksichtigung von Funktionen und Qualifikationen der an der Ausbildung Mitwirkenden koordinieren
-
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Aufgaben der Ausbildungsvorbereitung wahrzunehmen, Auswahlkriterien für Einstellungen festzulegen
sowie Einstellungsverfahren durchzuführen, auch unter betrieblicher Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie rechtlicher Aspekte. Bei der Aufgabenstellung sollen
mehrere der unter den Buchstaben a bis f aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert
- Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung darstellen und begründen
- Kooperationsbedarf ermitteln und inhaltliche sowie organisatorische Abstimmung mit Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, durchführen
- Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden
- Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und abschließen sowie die Eintragung bei der zuständigen Stelle veranlassen
- Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können
-
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Lernprozesse handlungsorientiert zu planen, zu kontrollieren sowie selbstständiges Lernen zu fördern.
Dabei sind berufstypische Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie Einsatzmöglichkeiten und Lernvoraussetzungen der Auszubildenden zu berücksichtigen. Bei der
Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- lernförderliche Bedingungen und motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen
- Probezeit organisieren, gestalten und bewerten
- aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert, betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
- Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen
- Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und Möglichkeiten zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen
- für Auszubildende zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere Zusatzqualifikationen, prüfen und vorschlagen; Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildungsdauer und der vorzeitigen Zulassung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung prüfen
- soziale und persönliche Entwicklungen von Auszubildenden fördern; Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen und auf Lösungen hinwirken
- Lernen und Arbeiten im Team entwickeln
- Leistungen von Auszubildenden feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen
- interkulturelle Kompetenzen im Betrieb fördern
-
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen und Perspektiven von weiteren Lern- und
Qualifizierungswegen aufzuzeigen. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis d aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen
- für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle Sorge tragen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen
- schriftliche Zeugnisse auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen erstellen
- Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten
Dozent:Dozententeam
Abschluss/Prüfung:Der Kurs endet mit der Meisterprüfung in den Teilen III und IV. Die Prüfungen finden vor den Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer Magdeburg statt.
Kursbetreuung: Petra Prondzinski
Service:
- ausreichend Parkplätze
- Verpflegung/Mensa
- Übernachtungsmöglichkeit
Ihre Ansprechpartner
Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer